Bildnachweis: Privatbild – Modell aus früherem Wettbewerb 1998 / 1999

Dußlingen weiterentwickeln –
den dörflichen Charakter bewahren!

Anregungen und Vorschläge der DWV-Gemeinderatsfraktion zum Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsmitte beim Alten Rathaus“

Durch die Vorgaben im Bebauungsplan wird der Rahmen festgelegt, innerhalb dessen sich der Ort baulich weiterentwickeln kann. Ob und wie diese Möglichkeiten genutzt werden, ist eine Frage der jeweiligen Eigentümer. Uns ist wichtig, dass Neues entstehen kann, ohne dass der Charakter des Ortes zu sehr verändert wird. Problematisch sehen wir vor allem zu voluminöse Baukörper, die zu massiv wirken und nicht zum alten Ort passen.

Im Einzelnen macht die DWV folgende Vorschläge:

1. Begrenzung der Gebäudegrößen

Die maximale Gebäudelänge wird auf 20 – 22 m begrenzt. Diese Länge orientiert sich am Gebäude „Altes Rathaus“.

2. Angepasste Dachformen

  • Generell soll kein Flachdach zugelassen werden.
  • Im Bereich Hindenburgplatz in Richtung alter Ortskern soll Satteldach vorgeschrieben werden.
  • Im Bereich Hindenburgplatz in Richtung Steinlach besteht bereits ein Pultdach-Gebäude (VR-Bank), zudem ist dies der Übergang zu den Gebäuden der anderen Steinlachseite (Hallen und Schulen), so dass hier Pultdach oder Satteldach vorgeschrieben werden.
    • Die maximale Gebäudehöhe (FH und TH) entlang der Straßenseite Hindenburgplatz beträgt 9,50 m
    • Wenn das Pultdach sich Richtung Straße öffnet:
      max. 9,50 m Ansichtshöhe des Firstes
    • Wenn das Pultdach sich Richtung Steinlach öffnet:
      max. 9,50 m Ansichtshöhe der Traufe
  • Die Dachneigung des Satteldachs muss mindestens 35° betragen (die alten Gebäude haben steilere Dächer, 35° orientiert sich an der Dachneigung Altes Rathaus, ggf. steilere Dachneigung regeln).
  • Für Dachaufbauten (Gauben) und dem Hauptbau untergeordnete Querbauten, sowie dem Hauptgebäude untergeordnete Anbauten sind alle Dachformen auch FD, PD und SD möglich, da diese den Hauptbaukörpern (Satteldach) untergeordnet sind.

3. Gebäudetyp

An diese Stelle passen weder Einfamilienhäuser noch zu große Gebäude. Daher werden mindestens 2 und maximal 3 Vollgeschosse vorgeschrieben. Konkreter Vorschlag für maximale Firsthöhe und Traufhöhe: FH 13,5 m, TH 9,5 m.

4. Einzelhandel, Arztpraxen und Büros müssen möglich bleiben

Die Klassifizierung der Gebiete entlang des Hindenburgplatzes muss durchgehend Mischgebiet sein (statt teilweise nur Wohngebiet). Änderung der Nutzungsschablone 5: von WA zu MI.

5. Option Pflegeheim, Wohngenossenschaft o.ä.

Abwägung, ob in Gebiet Nr. 2 für Gebäude mit Gemeinbedarf die Fläche geöffnet werden muss. Wobei hier die Gebäudelänge ebenso auf 20 – 22 m begrenzt wird. Eine Bedarfsplanung (siehe unseren Antrag „Lebensformen im Alter“) ist durchzuführen.

6. Straßenbreite

Gewisse Verengung ist ggf. möglich, um Bebauung zu ermöglichen und Geschwindigkeit zu reduzieren. Begegnungsverkehr muss möglich sein, ohne dass Gehweg überfahren wird. Es soll kein enger Schlauch entstehen: Prüfen ob Verlegung des Gehwegs und Erhalt einer Mindestbreite möglich. 

Hinweise

Vorläufiger Stand 21.05.2019 – Ergänzungen sind möglich und bleiben vorbehalten.

Da bis zum Zeitpunkt der durch die Verwaltung angeforderten Stellungnahme – 15.06.2019 – der neue Gemeinderat aller Voraussicht nach noch nicht eingesetzt ist, erscheint es uns sinnvoll, dass die derzeitige Fraktion noch innerhalb der regulären Amtszeit ihre Punkte einreicht. Bei Veränderungen der Fraktion durch die Kommunalwahl am 26.05.2019 informieren wir ggf. neue Fraktionsmitglieder über diese Punkte entsprechend und werden diese ins Thema einführen.

Obiges Bild stammt aus einem Wettbewerb aus den Jahren 1998 / 1999.

DWV-Gemeinderatsfraktion
Jochen Kocher, Harald Müller,
Antje Wellhäuser, Dirk Wütherich


2 Comments

Bettina Scholl · 25. Mai 2019 at 16:13

Ich freue mich, dass ihr euch über die Ortsbebauung Gedanken macht. Da wir in der Niederhofenstraße wohnen, möchte ich durch die tägliche Erfahrung hier, noch zu bedenken geben, dass dieser Bereich der neu bebaut werden soll, Schulweg der Dußlinger Grundschüler und irgendwann auch der Schüler der Freien Realschule ist. Der Verkehr zu den schulischen Stoßzeiten wird dann wohl noch zunehmen. Die Parkplätze sind morgens meist voll belegt, mit der neuen Schule werden es dann aber zu wenig Stellplätze sein. Wo werden die Bewohner der neuen Wohnungen und die Besucher der Arztpraxen oder des Einzelhandels parken? Ich habe die Sorge, dass wenn die Verkehrssituation unübersichtlich und eng wird, die Schüler und Fußgänger an Verkehrssicherheit verlieren. Die momentane Situation ist jetzt auch schon chaotisch, da die Grundschüler den Parkplatz, an dem gleichzeitig Eltern ihre Kinder zur Schule anfahren, überqueren müssen um zur Schule zu kommen.

HaraldMueller · 25. Mai 2019 at 19:25

Hallo Bettina, danke für deinen Beitrag. Das freut uns ebenso. Die Verkehrs- und Parksituation war u.a. auch beim Bebauungsplan FES mit Blick auf Parken im Hindenburgplatz ein Thema. Du hast völlig recht. Der Aspekt „sicherer Schulweg“ und die Parksituation müssen auf jeden Fall bedacht werden.
Liebe Grüße
Harald Müller – DWV

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