Gemeinderat Dußlingen beschließt unausgeglichenen Haushalt.

Es wäre vermutlich einfach, den diesjährigen Fehlbetrag von rund 227 TEUR auszugleichen. Die Idee der Gemeindeverwaltung ging in Richtung Anhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze. Diese wurden in Dußlingen tatsächlich seit vielen Jahren nicht mehr angehoben.

Eine breite Ratsmehrheit aus DWV, FWV und CDU jedoch wollte nicht einfach nur einen Haushaltsausgleich vornehmen. Vielmehr richteten wir den Blick auf einen Bereich, der im Vergleich zu den letzten Jahren deutliche Kostensteigerungen aufzeigte: Die Kindertageseinrichtungen.

Bei näherer Betrachtung – auch in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung – stellten wir fest, dass wir ca. 1,2 Mio. EUR an Kosten für Kindertageseinrichtungen im Haushalt finanzieren.

Kinder und ihre gute Betreuung sind uns wichtig. Wir investieren in den Ausbau neuer Kindergartengruppen und in zwei neue Kindergärten. Darunter auch mit Kleinkindbetreuung.

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Die Eltern leisten über die Beiträge bereits ihren Anteil zur Finanzierung. Und für viele sind diese Beiträge bereits eine finanzielle Belastung. Natürlich fließen auch entsprechende Zuschüsse und Zuweisungen der öffentlichen Hand mit ein. Doch 1,2 Mio. EUR bleiben bei der Gemeinde hängen. Das ist eine große Summe. Der sich abzeichnende Anspruch auf Ganztagesgrundschulbetreuung wird die Situation für die Kommunen allgemein ab dem Jahr 2025 möglicherweise noch verschärfen.

Ein differenzierter Blick auf einige Zahlen lohnt. Die Zahl der Kinder im Alter zwischen 0 und 6 Jahren in einer Kinderbetreuungseinrichtung steigerte sich in Baden-Württemberg von 2015 – 2019 um knapp 40.000 Kinder.

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Im Alter zwischen 0 – 3 Jahren steigen die Betreuungszahlen zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr der Kinder um ca. 13.000 Kinder an.

Die Betreuungszahlen im Bereich der vier- bis sechsjährigen Kinder stieg von 2015 – 2019 um knapp 25.000 Kinder. Das sind tolle Zahlen, die wir so vermutlich vor wenigen Jahren alle so nicht erwartet hätten.

Erkennbar ist somit bei dieser Betrachtung eine deutliche Zunahme der Kinderzahlen im Kindergartenalter.

Interessant war für uns daher bei unserer Analyse, dass der Kostendeckungsgrad bei den Kindergärten aber nur um die 55% liegt. Kinderkrippen hingegen erreichen einen Kostendeckungsgrad von knapp 90%.

Gründe dafür liegen in unterschiedlichen Schlüsselzahlen für das Betreuungspersonal usw. Fakt ist jedoch, dass offensichtlich die Kindergartenförderung bei weitem nicht so hoch ist, wie die Kleinkindförderung. Das wiederum bedeutet, dass die Kommunen einen erheblichen Beitrag – bei uns die bekannten 1,2 Mio. EUR – aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren müssen.

Die unterschiedlichen Förderbeiträge der öffentlichen Hand bestätigen auch die nachfolgenden Übersichten. In Baden-Württemberg erhöhten sich demnach in den Jahren zwischen 2015 und 2018 die Fördermittel um rund 272 Mio. EUR in die Kinderförderung. Der Regierungsbezirk Tübingen packte in diesem Zeitraum gut 41 Mio. EUR drauf und der Landkreis zahlte gut 7 Mio. EUR mehr. Eine Menge Geld.

Doch flossen diese Gelder zum überwiegenden Teil in die Kleinkindförderung. In Baden-Württemberg ging die Kindergartenförderung sogar leicht zurück.

Wir fragen uns, ob es richtig sein kann, dass Bund und Land die Kommunen bei der Finanzierung insbesondere der Kindergärten nicht weiter unterstützt? Die Mehrheit im Gemeinderat will daher mit den Beschlüssen zum Haushalt 2020 und der Versagung der Erhöhung der Steuerhebesätze ein deutliches politisches Signal an die Verantwortlichen in Bund und Land senden.

Wir haben die Abgeordneten unsers Wahlkreises in Bund und Land sowie die Allgemeinheit über die Hintergründe informiert.

Wir fordern eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen, hier insbesondere der Kindergärten.

Wir freuen uns, wenn andere Verantwortungsträger in Gemeinden, Städten und Kreisen dieses Anliegen ebenso mitunterstützen und das Signal weiter verstärken. Wir haben daher ein weiteres Schreiben an die Landkreise in Baden-Württemberg verschickt.

Die Kosten der Kinderbetreuung werden in Deutschland unterschiedlich geregelt. In Anbetracht des Länderfinanzausgleichs in Verbindung mit den Kosten der Kinderbetreuung geht es letztlich auch um eine soziale Gleichstellung der Familien in Deutschland.